GB.338/LILS/3

Zweite Evaluierung der Funktionsweise der Dreigliedrigen Arbeitsgruppe des Normenüberprüfungsmechanismus

Gemäß dem im März 2017 gefassten Beschluss, bis spätestens März 2020 eine zweite Evaluierung der Funktionsweise der Dreigliedrigen Arbeitsgruppe des Normenüberprüfungsmechanismus (SRM TWG) nach Absatz 26 der Aufgabenstellung der SRM TWG durchzuführen, wird der Verwaltungsrat ersucht, bei der Durchführung seiner zweiten Evaluierung Kenntnis vom Bericht des Vorstands der SRM TWG zu nehmen (siehe den Beschlussentwurf in Absatz 3).