GB.337/INS/3/1
Angelegenheiten, die sich aus den Arbeiten der 108. Tagung (2019) der Internationalen Arbeitskonferenz ergeben - Folgemaßnahmen zur Entschließung betreffend die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Dieses Dokument bietet einen Überblick über die logische Grundlage und den Inhalt des neuen Übereinkommens (Nr. 190) über Gewalt und Belästigung, 2019, und der dazugehörigen Empfehlung (Nr. 206), 2019, die von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer 108. Tagung (Juni 2019) angenommen wurden. Zudem werden darin die Prioritäten, die thematische Ausrichtung und der institutionellen Rahmen einer möglichen Strategie zur Umsetzung der Entschließung betreffend die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt dargelegt, die von der Konferenz ebenfalls auf ihrer 108. Tagung angenommen wurde (siehe Beschlussentwurf in Absatz 39).
GB.337/INS/3/1 |
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INTERNATIONALES ARBEITSAMT |
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Verwaltungsrat 337. Tagung, Genf, 24. Oktober–7. November 2019 | ||
GB.337/INS/3/1 | ||
Original: Englisch | ||
DRITTER PUNKT DER TAGESORDNUNG
Angelegenheiten, die sich aus den Arbeiten der 108. Tagung (2019) der Internationalen Arbeitskonferenz ergeben
Folgemaßnahmen zur Entschließung betreffend die Beseitigung von Gewalt
und Belästigung in der Arbeitswelt
Zweck der Vorlage Dieses Dokument bietet einen Überblick über die logische Grundlage und den Inhalt des neuen Übereinkommens (Nr. 190) über Gewalt und Belästigung, 2019, und der dazugehörigen Empfehlung (Nr. 206), 2019, die von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer 108. Tagung (Juni 2019) angenommen wurden. Zudem werden darin die Prioritäten, die thematische Ausrichtung und der institutionellen Rahmen einer möglichen Strategie zur Umsetzung der Entschließung betreffend die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt dargelegt, die von der Konferenz ebenfalls auf ihrer 108. Tagung angenommen wurde (siehe Beschlussentwurf in Absatz 39). |
Einschlägiges strategisches Ziel: Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.
Einschlägige Ergebnisvorgabe/einschlägiger übergreifender grundsatzpolitischer Faktor: Übergreifender grundsatzpolitischer Faktor: Internationale Arbeitsnormen.
Grundsatzpolitische Konsequenzen: Keine.
Rechtliche Konsequenzen: Keine.
Finanzielle Konsequenzen: Keine.
Erforderliche Folgemaßnahmen: Ja, siehe Beschlussentwurf in Absatz 39.
Verfasser: Hauptabteilung Arbeitsbedingungen und Gleichstellung (WORKQUALITY).
Verwandte Dokumente: Übereinkommen Nr. 190 und Empfehlung Nr. 206; Programm und Haushalt für 2020–21: Arbeitsprogramm und Ergebnisrahmen (GB.337/PFA/1); Forschungsstrategie der IAO (GB.337/INS/7).